Informationen zum Dritten Gleichstellungs-Bericht in Leichter Sprache
Der Gleichstellungs-Bericht allgemein
Die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland
ist noch nicht in allen Lebens-Bereichen gut.
Das soll in Zukunft besser werden.
Deshalb untersucht eine Gruppe von Fachleuten
den Stand der Gleichstellung in Deutschland.
Diese Untersuchung findet ungefähr alle 4 Jahre
im Auftrag der Bundes-Regierung statt.
Die Ergebnisse der Untersuchung stehen in einem Gutachten.
In dem Gutachten stehen auch Vorschläge dazu,
wie die Gleichstellung in Zukunft besser werden kann.
Diese Vorschläge heißen Handlungs-Empfehlungen.
Sie richten sich an die Politik, Verwaltung, Wissenschaft,
Wirtschaft und an Interessen-Vertretungen von Arbeitnehmer*innen.
Die Bundes-Regierung bekommt das fertige Gutachten
und schreibt dazu eine Stellungnahme, also eine Bewertung.
In der Stellungnahme steht,
- wie die Bundes-Regierung über das Gutachten denkt.
- welche Vorschläge die Bundes-Regierung umsetzen will.
Das Gutachten und die Stellungnahme bilden zusammen
den Gleichstellungs-Bericht der Bundes-Regierung.
Über den Dritten Gleichstellungs-Bericht
Jeder Gleichstellungs-Bericht hat ein eigenes Thema.
Das ist das Thema des Dritten Gleichstellungs-Berichts:
Digitalisierung geschlechter-gerecht gestalten.
Das bedeutet: Bei der digitalen Entwicklung sollen alle Geschlechter
die gleichen Verwirklichungs-Chancen bekommen.
Hier können Sie den ganzen Text in Leichter Sprache zum Dritten Gleichstellungs-Bericht herunterladen.
Downloads
- Dritter Gleichstellungs-Bericht der Bundes-Regierung: Informationen in Leichter Sprache Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht