1. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung „zusammen:wachsen“

Panel-Diskussion zur Gleichstellungsberichterstattung der Bundesregierung

07.12.2022

Mit dem 1. Gleichstellungstag am 5. und 6. Dezember 2022 feierte die Bundesstiftung Gleichstellung ihren Arbeitsbeginn und lud gleichstellungspolitische Akteur*innen und Interessierte zu einem umfassenden Programm ein. Neben Panel-Diskussionen und Workshops bot die Veranstaltung Raum für Vernetzung und Austausch der Teilnehmenden. Die Bundesstiftung Gleichstellung stellte ihr Arbeitsprogramm vor.  

Mit der Initiierung der Bundesstiftung geht die Gleichstellungsberichterstattung der Bundesregierung an die Bundesstiftung Gleichstellung über. Nachdem die Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. am Ende dieses Jahres schließt, wird die Geschäftsstelle für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung im nächsten Jahr von der Bundesstiftung übernommen.

„Gleichstellungsberichte der Bundesregierung – Seismografen und Motoren für Veränderung?“ war der Titel einer Panel-Diskussion im Rahmen des Gleichstellungstags. Sie wurde von Dr. Ulrike Spangenberg, Leiterin des Bereichs Gleichstellungsberichterstattung der Bundesstiftung und ehemalige Leiterin der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht, moderiert. Es diskutierten Prof. Dr. Eva Kocher, Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Zweiten Gleichstellungsberichts, Prof. Dr. Uta Maier-Gräwe, Mitglied der Sachverständigenkommission für den Ersten und Zweiten Gleichstellungsbericht, Prof. Dr. Thomas Gegenhuber, Mitglied der Sachverständigenkommission des Dritten Gleichstellungsberichts, Dr. Barbara Stiegler, Stiftungsbeirätin der Bundesstiftung Gleichstellung, Dr. Petra Follmar-Otto, Abteilungsleiterin Gleichstellung im BMFSFJ und Ariane Fäscher, MdB und stellvertretendes Mitglied im Stiftungsrat der Bundesstiftung.

 

Gleichstellungsberichte als wichtiges Vermittlungsinstrument zwischen Wissenschaft und Politik

Im Rahmen der Diskussion wurde die zentrale Funktion der Gleichstellungsberichte als Bestandsaufnahme der Gleichstellung hervorgehoben, deren Leitbilder, Ziele und Handlungsempfehlungen in den politischen Diskurs einfließen. Die Berichte und die begleitenden Publikationen haben Einfluss in Fachkreisen, Universitäten und Fachmedien, erreichen Gleichstellungsbeauftragte und die politischen und verwaltenden Strukturen. Dennoch – so Dr. Ulrike Spangenberg in ihrer Einleitung des Panels – bleiben die Handlungsempfehlungen teilweise hinter ihrer gewünschten Wirkung zurück oder Themen geraten wieder aus dem Blick.

Die Podiumsteilnehmer*innen beschrieben einige zentrale Leistungen der Gleichstellungsberichterstattung, die die politische und wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Themenfeld Gleichstellung prägten und prägen. So wurde der konzeptionelle Ansatz der Lebensverlaufsperspektive hervorgehoben, die Befassung mit den SAHGE-Berufen sowie der im Zweiten Gleichstellungsbericht eingeführte Indikator des Gender Care Gap. Die Ergebnisse der veröffentlichten drei Gleichstellungsberichte haben – wie nicht nur diese Beispiele zeigen – wirkungsvollen Erkenntnisfortschritt gebracht und tun als Vermittlungsinstrument zwischen Wissenschaft und Politik gute Dienste. Gerade auch die Unabhängigkeit der Sachverständigenkommission ermögliche eine Wechselwirkung zwischen Politik, Kommission und Zivilgesellschaft schon im Entstehungsprozess des Gutachtens, so der Tenor im Panel.

 

Die Zukunft der Gleichstellungsberichterstattung – Forderungen und Ziele

Was aber braucht es, damit die Gleichstellungsberichte noch stärker und nachhaltiger Wirkung entfalten? Die Podiumsteilnehmer*innen forderten unter anderem eine verbindlichere Beschäftigung mit den Gleichstellungsberichten in allen Ressorts, um Gleichstellung als Querschnittsthema zu verstetigen.  Daneben wurde ein Monitoring gefordert, das Erfolgsfaktoren und Barrieren bei der Umsetzung von Handlungsempfehlungen der Gleichstellungsberichte im Verlauf erkennt. Die Berichte haben viele Erkenntnisse hervorgebracht, jedoch gibt es noch ein Umsetzungsproblem, so die allgemeine Einschätzung. Wichtig sei daher der aufeinander bezogene, anhaltende Transfer der Erkenntnisse aus allen bestehenden Gleichstellungsberichten, und insofern auch das Aufzeigen der darin liegenden Kontinuität.

Mit der Etablierung der Bundesstiftung Gleichstellung ist eine wichtige Forderung aus der bisherigen Gleichstellungsberichterstattung – nämlich die nach einer zentralen Gleichstellungs-Institution - erfüllt. Nun gelte es, diese als Akteurin und Plattform zu etablieren, die die Erkenntnisse aus den vergangenen und kommenden Gleichstellungsberichten in die politischen Strukturen, die Zivilgesellschaft und den öffentlichen Diskurs trägt. Auch in der Diskussion mit dem Publikum fand das Ziel der Bundesstiftung als Plattform für Vernetzung, Beratung und Wissen ausdrücklich Bestärkung.  

Die Panel-Diskussion endete mit der symbolischen Übergabe der wissenschaftlichen Begleitung der Gleichstellungsberichte an die Bundesstiftung Gleichstellung durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V.. Verbunden war dies mit einem Dank an alle Beteiligten in der Bundesstiftung, beim BMFSFJ und am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik.