Neues vom Aufbau der Bundesstiftung Gleichstellung
Der Aufbauprozess der Bundesstiftung Gleichstellung ist weiter vorangegangen. Nachdem das Aufbauteam der Stiftung im März die Arbeit aufgenommen hat, begannen nun am 4. April mit dem ersten Treffen des Stiftungsrats auch die Gremien der Stiftung mit ihrer Arbeit.
So hat sich am 4. April 2022 der Stiftungsrat aus neun Mitgliedern des Deutschen Bundestags unter Vorsitz der Bundesgleichstellungsministerin Anne Spiegel konstituiert. Der Stiftungsrat überwacht als oberstes Organ der Stiftung die Geschäftsführung durch das Direktorium und entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten, beispielsweise über das Arbeitsprogramm der Stiftung. Auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Stiftungsrates stand unter anderem die Berufung eines Stiftungsbeirates, der den Stiftungsrat und das Direktorium fachlich berät.
Der Stiftungsbeirat besteht aus Vertreter*innen der Länder, Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Aus dem wissenschaftlichen Bereich wurden u.a. die Vorsitzende der Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht, Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, sowie Prof. Dr. Carsten Wippermann aus der Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht berufen.
Die Funktion des Stiftungsbeirats ist es vor allem, den Stiftungsrat und das Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung in den nächsten drei Jahren inhaltlich zu beraten. Ein Entwurf für das Arbeitsprogramm 2022 mit Namen „Aufbruch ins Jahrzehnt der Gleichstellung – die Bundesstiftung Gleichstellung nimmt ihre Arbeit auf!“ wurde auf der konstituierenden Sitzung schon von dem Direktoriumstandem aus Lisi Maier und Dr. Arn Sauer vorgestellt.
Pünktlich zur ersten Sitzung ging auch die Homepage der Bundesstiftung Gleichstellung ins Netz. Dort sowie auf Twitter finden Sie ab jetzt aktuelle Informationen zu weiteren Entwicklungen und der Arbeit der Stiftung.
- Homepage der Stiftung: https://www.bundesstiftung-gleichstellung.de
- Meldung des BMFSFJ, 04.04.2022: „Stiftungsrat konstituiert sich und beruft Stiftungsbeirat“