Expertinnen stützen die Position der Sachverständigenkommission ein individuelles Recht auf Mobiles Arbeiten zu etablieren
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutierte am 3. Mai im Bundestag im Rahmen einer öffentlichen Anhörung das Thema Homeoffice.
Dr. Elke Ahlers und Dr. Yvonne Lott (WSI) sowie Dr. Johanna Wenckebach (HSI) erörterten im Ausschuss, warum es ein Recht auf Homeoffice braucht. Laut den Expertinnen ist ein Rechtsanspruch nötig, um positive Effekte des Mobilen Arbeitens, z. B. für die Vereinbarkeit verschiedener Lebensbereiche, zu erzielen und Karrierenachteile bei Inanspruchnahme von Homeoffice abzubauen. Zur konkreten Ausgestaltung dieses Rechts berufen sich die Expertinnen auch auf die Positionierung der Sachverständigenkommission zum Mobilen Arbeiten vom 19.10.2020.
Dr. Johanna Wenckebach fordert einen gesetzlich geregelten, individuellen Anspruch auf Mobiles Arbeiten. So würde Mobiles Arbeiten auch Beschäftigten in weniger guten Verhandlungspositionen zugänglich gemacht werden und hätte das Potential die Präsenzkultur in Betrieben zu verändern. „Ein Recht geltend zu machen, das ihnen gesetzlich zusteht, ermutigt auch Beschäftigte, die ihre Handlungsposition schlecht einschätzen oder zurückhaltend sind, eigene Bedarfe anzubringen“ so die Juristin in ihrer Stellungnahme.
Zur Konkretisierung des Anspruchs der Arbeitnehmer*innen verweist Wenckebach auf den Vorschlag der Sachverständigenkommission. Dieser beinhaltet u. a., dass es für Arbeitnehmer*innen eindeutige Kriterien geben sollte, um zu überprüfen, ob ein Anspruch auf Mobiles Arbeiten besteht. Mögliche Ablehnungsgründe sollten im Gesetz explizit genannt werden. „Sinnvoll sei es, analog zur Elternzeit für die Ablehnung dringende betriebliche Gründe zu verlangen, wenn der Wunsch nach mobiler Arbeit einerseits aus dringenden Gründen herrührt. Diesen Vorschlag macht die Kommission Dritten Gleichstellungsbericht in ihrer Stellungnahme (dort S. 6) und verweist auf Sorgepflichten gegenüber Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. In diesem Fall müssten Beschäftigte offenlegen, warum sie mobile Arbeit beantragen, um den stärkeren Rechtsanspruch zu erhalten“, so Wenckebach.