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Sehr geehrte Interessierte am Dritten Gleichstellungsbericht,unser April-Newsletter ist wie immer gut gefüllt mit spannenden Inhalten und Ankündigungen. In der Rubrik „Aktuelles“ können wir unter anderem über die Bundestagsdebatte des Dritten Gleichstellungsberichts berichten, die am 7. April stattgefunden hat. Außerdem gibt es Neuigkeiten zu Veröffentlichungen aus der Geschäftsstelle, der Berufung einer unserer Kolleginnen zur Professorin sowie Neues zum Aufbau der Bundesstiftung Gleichstellung. Im „Einblick ins Gutachten“ nehmen wir uns diesen Monat das Kapitel zu „Daten und Grundrechten“ vor. Neben der Zusammenfassung zentraler Inhalte gibt es eine kurze Einordnung aktuell wichtiger Gesetzesvorgänge auf nationaler und EU-Ebene im Bereich Daten und Datenschutz sowie ein ergänzendes Interview mit der Sachverständigen Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, die auf die Zusammenhänge zwischen Gleichstellung, Diskriminierungsschutz und Daten eingeht. Natürlich haben wir auch diesmal wieder Tipps zur weiteren Lektüre, zum Hören und Sehen zusammengestellt, in dieser Ausgabe unter dem Stichwort „Bilden“ ergänzt um Tipps für die pädagogische Arbeit. Abschließend gibt es wie immer Hinweise auf vergangene und Ankündigungen zukünftiger Veranstaltungen, die spannend für Sie sein könnten. Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre! |
Inhalt dieser AusgabeAktuelles: Bundestagsdebatte zum Dritten Gleichstellungsbericht | Dritter Gleichstellungsbericht in Leichter Sprache | Stiftungsrat und Stiftungsbeirat der Bundesstiftung Gleichstellung konstituiert | Mitarbeiterin der Geschäftsstelle jetzt Professorin an der HTW | Veröffentlichung aus der Geschäftsstelle in „Geschlechtergerechtigkeit und MINT“ Einblick in das Gutachten: Daten und Grundrechte | Drei Fragen an Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann | Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören, Bilden) Eindrücke aus der Arbeit der Geschäftsstelle und der Kommission: Vergangene und kommende Veranstaltungen |
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Bundestagsdebatte über den Dritten GleichstellungsberichtDer Deutsche Bundestag debattierte am 07. April 2022 über den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Es gab großes Lob für die Sachverständigenkommission und den Bericht. Besondere Beachtung in den Reden fanden die Themen Frauen in der Digitalbranche und anderen MINT-Berufen, Gründungen, Homeoffice, Algorithmendiskriminierung, Soziale Medien und Geschlechterstereotype sowie digitale Gewalt. Alle demokratischen Fraktionen waren sich über die Wichtigkeit von Weichenstellungen hin zu einer geschlechtergerechten Digitalisierung einig. In ihrer Eröffnungsrede betonte die Parlamentarische Staatsekretärin Ekin Deligöz, dass dies auch in den Haushaltsverhandlungen eine Rolle spielen müsse. Nach Abschluss der Debatte wurde die Vorlage nun an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Digitales und den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Die Liveübertragung der Debatte kann auch nachträglich noch in der Mediathek des Deutschen Bundestags angeschaut werden. Einige zentrale Sprechpunkte der Rednerinnen haben wir auch auf Twitter dokumentiert. Weitere Informationen zudem in der Aktuelles-Meldung zur Bundestagsdebatte auf unserer Homepage. |
Dritter Gleichstellungsbericht in Leichter Sprache veröffentlichtDie Geschäftsstelle hat eine Broschüre mit Informationen zum Dritten Gleichstellungsbericht in Leichter Sprache veröffentlicht. Es werden sowohl die Funktion von Gleichstellungsberichten allgemein wie auch die Ergebnisse des Dritten Gleichstellungsberichts konkret zusammengefasst dargestellt. Auf unserer Homepage steht die Broschüre in Leichter Sprache zum Download zur Verfügung. |
Stiftungsrat und Stiftungsbeirat der Bundesstiftung Gleichstellung konstituiertDer Aufbauprozess der Bundesstiftung Gleichstellung ist weiter vorangegangen. Am 4. April begannen mit dem ersten Treffen des Stiftungsrates die Gremien der Stiftung ihre Arbeit. Es konstituierte sich der Stiftungsrat aus neun Mitgliedern des Deutschen Bundestags unter Vorsitz der Bundesgleichstellungsministerin, der als oberstes Organ der Stiftung in allen wichtigen Angelegenheiten, beispielsweise über das Arbeitsprogramm der Stiftung entscheidet. Auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Stiftungsrates stand unter anderem die Berufung eines Stiftungsbeirates, der den Stiftungsrat und das Direktorium fachlich berät. Aus dem wissenschaftlichen Bereich wurden u.a. die Vorsitzende der Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht, Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, sowie Prof. Dr. Carsten Wippermann aus der Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht in den Stiftungsbeirat berufen. Auf der brandneuen Homepage der Bundesstiftung Gleichstellung sowie auf Twitter finden Sie ab jetzt aktuelle Informationen zu weiteren Entwicklungen und der Arbeit der Stiftung. |
In eigener Sache: Mitarbeiterin der Geschäftsstelle jetzt Professorin an der HTWDie Informatikerin unseres Teams, Dr. Andrea Knaut, ist seit Beginn des Monats an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Professorin für Kulturinformatik. Sie lehrt dort vor allem im neuen Studiengang Informatik in Kultur und Gesundheit. Wir freuen uns darüber sehr und wünschen ihr eine erfolgreiche Professur! |
Veröffentlichung Beitrag in „Geschlechtergerechtigkeit und MINT“Noch vor ihrem Wechsel an die HTW verfasste Dr. Andrea Knaut zusammen mit unserer Kollegin Jutta Kühl den Beitrag „Geschlechterverhältnisse in der Digitalisierung“ für den nun erschienenen Sammelband „Geschlechtergerechtigkeit und MINT: Irritationen, Ambivalenzen und Widersprüche“ , herausgegeben von Clarissa Rudolph, Anne Reber und Sophia Dollsack. Hier finden Sie eine Leseprobe sowie das Inhaltsverzeichnis. |
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Daten und Grundrechte
Ob beim Videos schauen, der Suche nach Informationen mit Suchmaschinen oder beim Online-Shopping – bei allen Aktivitäten im Netz, besonders in den Sozialen Medien, werden Daten über unser Verhalten gesammelt. Auch das Smartphone spielt für viele Menschen inzwischen eine zentrale Rolle. Immer mehr Alltagserledigungen werden über das Internet abgewickelt. Dadurch entstehen zunehmend neue Möglichkeiten zur Sammlung von Daten. Bestimmte Mechanismen, wie z.B. die Option, Cookies auszuschalten, können die Datensammlung einschränken. Dennoch werden Daten häufig ohne Wissen der Betroffenen gesammelt und für (unbekannte) staatliche oder private Zwecke genutzt. Die Massen an Daten wecken bei Staat, privaten Unternehmen oder Individuen immer neue Begehrlichkeiten, z.B. mit Blick auf Kontrolle und Überwachung in öffentlichen und privaten Räumen. Zudem kann die unkontrollierte Sammlung und Verwendung von Daten zu Diskriminierung, Ausgrenzung und neuen Formen der Gewalt führen. Bislang werden Datenschutz einerseits und der Schutz vor Diskriminierung bzw. die Förderung von Gleichberechtigung andererseits im Recht, in der Politik, der Verwaltung und der Wissenschaft selten zusammengedacht. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, aber auch europäische Regelungen wie die Grundrechtecharta beinhalten sowohl Regelungen zum Datenschutz als auch zu Gleichberechtigung und zum Schutz vor Diskriminierung. Das Recht auf Datenschutz wird durch zwei aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete Grundrechte gewährleistet: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (sog. Datenschutzgrundrecht) und das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheits-Grundrecht). Auf europäischer Ebene wird der Schutz vor Überwachung und unbefugtem Datenzugriff v. a. von den Grundrechten auf Datenschutz, Familie und Kommunikationsfreiheit in Art. 7 und Art. 8 der EU-Grundrechtecharta hergeleitet. Der Schutz vor Diskriminierung und die Verpflichtung des Staats auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken ergeben sich aus Artikel 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes. Auf europäischer Ebene entspricht dies weitgehend Art. 21 und 23 der EU-Grundrechtecharta. Aus der rechtlichen Verankerung folgt, dass Datenschutz, Schutz vor Diskriminierung und Gleichberechtigung zusammengedacht und immer wieder neu überprüft werden müssen. In der Praxis wird dies z.B. bei der Erstellung komplexer Persönlichkeitsprofile aus im Netz gesammelten Daten relevant. Denn: Die Sammlung und Nutzung dieser Daten über Persönlichkeitsprofile können sich auf den Zugang zu Informationen in Sozialen Medien (Stichwort Filterblasen) oder algorithmisch geschaltete Stellenanzeigen auswirken (hierzu auch mehr in unserem Newsletter zum Thema Algorithmen und Personalauswahl). Daher sind vermeintlich kostenfreie digitale Dienste, die sich durch Datenerhebung, Rekombination, Auswertung und Weitergabe gegenfinanzieren, als äußerst problematisch zu betrachten. An das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist zudem das Recht auf informationelle Selbstdarstellung gekoppelt. Dies beinhaltet die Freiheit über die Darstellung der eigenen Persönlichkeit im Netz zu bestimmen. Die Sammlung und Nutzung von Daten, die z.B. die sexuelle Orientierung einer Person offenlegen, die sich zum Schutz vor Hasskommentaren ein Pseudonym zulegt, kann beispielsweise die von Staat zu schützende informationelle Selbstdarstellung und Diskriminierungsfreiheit gefährden. Es gibt bereits eine Reihe von nationalen und europäischen Regelungen, die diese Grundrechte schützen sollen. Aus Sicht verschiedener Sachverständigenkommissionen gibt es jedoch Lücken. Daher unterstreicht die Sachverständigenkommission die Empfehlungen der Datenethikkommission, die DSGVO und die kommende ePrivacy-Verordnung proaktiv und gleichstellungsorientiert zu gestalten und umzusetzen. Dies beinhaltet u.a. von einer ausgreifenden staatlichen und privaten Datensammlung und -auswertung (beispielsweise Vorratsdatenspeicherung, Profilbildung, weitreichende Datenaustauschverfahren, Einrichtung zentraler Datensammelstellen) abzusehen und Software-Hersteller*innen zur Einhaltung der Verordnungen zu verpflichten. Insbesondere im Hinblick auf die Diskriminierungspotenziale algorithmischer Systeme, z.B. in Form von Profilbildung und Überwachung, ist eine umfassende Kontrolle essenziell. Öffentliche Aufträge und Institutionen sollten stets an die Förderung von Datenschutz, IT-Sicherheit und Diskriminierungsfreiheit gebunden sein. Schulen sollte z.B. die Möglichkeit gegeben werden, grundrechtskonforme Open Source Software zu nutzen, statt die Weitergabe von Daten von Schüler*innen und die Vernetzung mit kommerziellen sozialen Netzwerken in Kauf zu nehmen. Die Bildung zu Datenschutz und IT-Sicherheit ist in der schulischen Bildung sowie über den gesamten Lebenslauf zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten Datenschutzbeauftragte und -behörden für den Zusammenhang zwischen Diskriminierung und Datenverarbeitung sensibilisiert und mit Blick auf diese Schutzfunktion angemessen ausgestattet werden. Die Europäische Union hat bereits verschiedene Regelungen beschlossen, die die Erhebung und Nutzung sowie den Schutz von Daten betreffen. Dazu gehören z.B. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder die Datenschutzrichtlinie, die u. a. durch das deutsche Telekommunikationsgesetz umgesetzt wurde. Seit Anfang 2020 hat die EU auf der Grundlage der EU-Datenstrategie zahlreiche weitere Regelungen auf den Weg gebracht. Ein zentrales Ziel ist es, die ökonomische Wertschöpfung aus Daten, insbesondere auch für in der EU ansässige Unternehmen, zu fördern. Gleichzeitig sollen die Werte der EU berücksichtigt werden, zu denen z.B. die Grundrechtecharta zählt. Die Aktuelles-Meldung zu Datenregulierungsvorhaben der EU auf unserer Webseite gibt einen Überblick zu den aktuellen Vorhaben. Dazu gehören die Verfahren für den sog. Data Act, den Data-Governance-Act, den Digital Services Act und den Digital Market Act, sowie die E-Privacy Regulation. Die Meldung erläutert zudem kurz die bereits bestehenden europäischen Regelungen und weist auf gleichstellungsrelevante Belange hin. Weiterlesen: Themenblatt 13: „Daten und Grundrechte“ Überblick: Datenregulierungs-Vorhaben der EU Hintergrundpapier: Gleichstellungsrelevante Aspekte des EU-Datengesetzes (EU Data Act) Hintergrundpaper: Gleichstellungsrelevante Aspekte im europäischen Entwurf für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz |
Drei Fragen an Prof. Dr. Indra Spiecker gen. DöhmannProf. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann ist Professorin für Öffentliches Recht, Informationsrecht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Als Sachverständige in der Kommission zum Dritten Gleichstellungsbericht hat sie ihre juristische Perspektive unter anderem in das Kapitel zu Daten und Grundrechten einfließen lassen.
Wieso spielt Datenschutz für den Schutz vor Diskriminierungen bzw. Gleichstellung eine so zentrale Rolle? Datenschutz und Schutz vor Diskriminierung gehen oftmals Hand in Hand. Datenschutz ermöglicht zum einen, dass die einzelne Person Kontrolle darüber behält, wer was über sie weiß und in welchen Kontexten ihre Informationen verwendet werden. Damit kann sie Informationen, welche Diskriminierung ermöglichen oder fördern, kontrollieren. Regelungen zum Datenschutz ermöglichen zum anderen, dass Entscheidungen daraufhin überprüft werden können, ob Informationen in sie eingeflossen sind, die zum Schutz vor Diskriminierung womöglich nicht hätten verwendet werden dürfen, oder jedenfalls nicht für diese Entscheidung. Eine besondere Herausforderung für den Datenschutz ist die Kontrolle der Daten und der Bewertungsmaßstäbe, die in automatisierte Entscheidungen einfließen. Algorithmische Systeme benötigen eine Vielzahl von Daten. Wenn ein solches System beispielsweise empfiehlt, eine Person als nicht kreditwürdig einzustufen, ist oftmals nicht ablesbar, auf welchen Informationen diese Empfehlung basiert und wie einzelne Informationen gewichtet wurden – vielleicht, weil das durchschnittliche Einkommen in der Nachbarschaft niedrig ist, vielleicht, weil die Antragstellerin alleinerziehend ist und Alleinerziehende ein besonders hohes Armutsrisiko haben oder aus einer Kombination dieser oder anderer Daten. In der Folge werden Menschen nicht anhand ihrer individuellen Merkmale, sondern anhand von Merkmalen beurteilt, die sich aus einer algorithmisch gefolgerten Gruppenzugehörigkeit ergeben. Die Möglichkeit, das eigene Leben zu gestalten nach den eigenen Vorstellungen, wird empfindlich gestört. Denn wer zum Objekt einer derartigen algorithmenbasierten, automatisierten Entscheidung wird, hat meist keine Möglichkeit, sich gegen die Entscheidung zu wehren, da kaum nachvollziehbar ist, worauf sie beruht. Als Sachverständigenkommission haben wir daher in unserem Gutachten empfohlen, personenbezogene Daten besser zu schützen, Diskriminierung zu verhindern, Transparenz in algorithmischen Systemen zu gewährleisten und datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche zu konkretisieren. Die Stiftung Datenschutz, deren dauerhafte Förderung im Dritten Gleichstellungsbericht empfohlen wird, befasst sich seit Anfang Februar mit dem Schwerpunkt Datenschutz und Gleichstellungs-/Antidiskriminierungsrecht. Welche Themen sollen hier bearbeitet werden? Zunächst muss überhaupt einmal das Anti-Diskriminierungsanliegen des Datenschutzes deutlich herausgearbeitet werden. Die „Erfinder“ des Datenschutzes haben das in den 1960er und 1970er Jahren sehr wohl mitgedacht, aber in die konkreten Regelwerke ist das dann wegen der Konzentration auf Daten und nicht auf Entscheidungen nur wenig eingeflossen. Es steckt aber in ganz vielen Vorschriften, z.B. im Schutz von „besonderen Daten“ wie Gesundheitsdaten oder im Verbot automatisierter Entscheidungen. An vielen Stellen muss man dann weitergehen und in abstrakten Formulierungen der Gesetze diesen Diskriminierungsschutz auch umsetzen: Wenn also Vorgaben für eine Risikofolgenabschätzung gemacht werden, dann muss die Diskriminierungsdimension aktiv mitgedacht werden. Wie bewerten Sie mit Blick auf die Empfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts die neuen Regelungen auf EU-Ebene (Data Governance Act, Data Act)? Die EU ist seit geraumer Zeit dabei, eine umfassende Digitalisierungsstrategie zu entwickeln. Dabei schaut sie – nach dem Kerngesetz zum Feld des Datenschutzes, der DSGVO – nun auch stark auf besondere Mächtigkeiten von einzelnen Akteuren in der Digitalisierung. Gerade ist die Einigung auf den Digital Markets Act bekannt geworden, mit dem sogenannte „Gatekeeper“, also vor allem die großen Informationsunternehmen, künftig sehr viel fairere Rahmenbedingungen für Wettbewerber schaffen müssen. Aber auch andere Gesetzeswerke wie z.B. der Data Act oder der Artificial Intelligence Act wollen für einen geordneten Umgang mit Daten und digitalen Diensten und Entscheidungen sorgen. Allerdings wird die Diskriminierungsdimension in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht – also jenseits der wettbewerblichen Diskriminierung – nur wenig mitgedacht. Es wird vor allem auf die ökonomischen Verwirklichungschancen durch Zugang zu Daten geblickt; welche neuerlichen Gefährdungen damit aber einhergehen können, wird noch zu sehr ausgeblendet. Diskriminierung ist durch Datenzugang grundsätzlich erleichtert, und die Kontrolle digitaler Dienste ist für den Einzelnen zunehmend schwierig. Ob ein algorithmenbasiertes Entscheidungssystem korrekte Daten verwendet und korrekte Bezüge hergestellt hat, können wir als Individuen gar nicht und selbst Fachleute oftmals kaum nachvollziehen, erst recht, wenn komplexe Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Das aber wäre wichtig, um sicherzustellen, dass wir die Rationalitätsversprechen von digitaler Technologie auch einfordern und umsetzen. Denn eine klug entwickelte Digitalisierung wiederholt nicht die Fehler und Schwächen von menschlichen Entscheidern wie Vorurteile und Voreinstellungen, sondern stellt menschliche Qualitäten wie Empathie und Innovationspotentiale in den Vordergrund. |
Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören, Bilden)Lesen:
Sehen:
Hören:
Bilden:
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Ausgewählte vergangene und kommende VeranstaltungenDie Sachverständigen und die Geschäftsstelle stellen die Inhalte des Gutachtens bei verschiedensten Konferenzen, Tagungen und Sitzungen vor. Auf unserer Homepage finden sie einen Überblick über die vergangenen und bisher geplanten Veranstaltungen. Wenn Sie selbst eine Veranstaltung planen, können Sie sich gern mit entsprechenden Anfragen für Vorträge per Email an uns wenden.
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