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Sehr geehrte Interessierte am Dritten Gleichstellungsbericht,die Februar-Ausgabe unseres Newsletters beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit gleichstellungsrelevanten Fragen rund um die Plattformökonomie und gibt Ihnen damit einen Einblick in das Kapitel „Digitale Wirtschaft“ des Sachverständigengutachtens. Passend zum Kapitelthema konnten wir Mariya Vyalykh von der IG Metall gewinnen, die uns drei Fragen zur Arbeit der Crowdworking-Ombudstelle beantwortet hat. Unter „Aktuelles“ können wir Ihnen diesen Monat die Veröffentlichung unserer Themenblätter auf Englisch verkünden. Die beliebten Dokumente können so auch über den deutschsprachigen Raum hinaus verwendet werden, beispielsweise im Kontext der zurzeit stattfindenden Verhandlungen rund um eine Plattform-Richtlinie der EU. Zudem finden Sie in dieser Rubrik einen kurzen Bericht des Roundtables zu geschlechtsbezogener digitaler Gewalt, der die Veranstaltungsreihe „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ am 12.1. abschloss und Hinweise auf den Equal Care Day und den Equal Pay Day, die beide Anfang März anstehen. Abschließend gibt es wieder Hinweise auf vergangene und Ankündigungen zukünftiger Veranstaltungen, die spannend für Sie sein könnten. Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre! |
Inhalt dieser AusgabeAktuelles: Themenblätter in englischer Übersetzung veröffentlicht | Fünfter Roundtable zum Thema Digitale Gewalt hat stattgefunden | Equal Care Day am 1. März | Equal Pay Day am 7. März Einblick in das Gutachten: Gleichstellung in der Plattformarbeit | Drei Fragen an Mariya Vyalykh | Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören) Eindrücke aus der Arbeit der Geschäftsstelle und der Kommission: Vergangene und kommende Veranstaltungen |
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Themenblätter in englischer Übersetzung veröffentlichtWir freuen uns, dass jetzt alle 13 Themenblätter zum Dritten Gleichstellungsbericht ins Englische übersetzt wurden. Sie handeln im Einzelnen von den folgenden Themen:
Sie können die Themenblätter auf unserer Website herunterladen. |
Veranstaltungsreihe mit fünftem Roundtable zu digitaler Gewalt abgeschlossen
Der fünfte Roundtable unserer Veranstaltungsreihe widmete sich am 12. Januar dem Thema geschlechtsbezogene digitale Gewalt. Impulsvorträge hielten Dr. Regina Frey (Gender-Institut für Gleichstellungsforschung) und Jenny-Kerstin Bauer vom bff (Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland). Anschließend diskutierten Expert*innen der Hilfeinfrastruktur gegen Gewalt gegen Frauen, der Medien sowie aus Beratungsorganisationen die Frage, wie die Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts konkretisiert werden können sowie weitere notwendige Schritte im Kampf gegen digitale Gewalt: Heike Herold (Frauenhauskoordinierung e.V.), Tim Baumann (freier Radiojournalist), Maria Fischer (FrauenComputerZentrumBerlin e.V.) und Verena Haisch (Rechtsanwältin für HateAid und Mitglied im djb – Deutscher Juristinnenbund). Mit dem fünften Roundtable ist die Veranstaltungsreihe „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ der EAF in Kooperation mit der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht und dem Harriet-Taylor-Mill-Institut abgeschlossen. Zur Veranstaltungsreihe haben sich über 400 Teilnehmende aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Politik & Verwaltung registriert. Wir freuen uns sehr über das hohe Interesse, das unsere Erwartungen bei weitem übertroffen hat; zumal viele der Registrierten an mehreren Roundtables teilnahmen. 37 Personen haben durch Inputs oder als Gast der Gesprächsrunden beigetragen und die Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts diskutiert. Wir danken den Kooperationspartner*innen, allen Beteiligten und allen Teilnehmenden für die Zusammenarbeit, die spannenden Beiträge und das große Interesse. Zudem danken wir dem BMFSFJ für die Förderung der Veranstaltungsreihe. Mit ihren Registrierungsdaten können Sie sich weiterhin auf der Veranstaltungswebsite einloggen und beispielsweise Präsentationen nachlesen. Derzeit erarbeitet die EAF eine Dokumentation der Veranstaltungsreihe. Wir informieren Sie hier natürlich über das Erscheinen. |
Equal Care Day am 1. MärzAm 1. März findet der Aktionstag „Equal Care Day“ statt, mit dem die Initiative Equal Care Day auf den Wert der Sorgearbeit und die Folgen ihrer ungleichen Verteilung hinweist. Der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung stand unter dem Titel „Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“ und berechnete erstmals den Gender Care Gap: Frauen leisten statistisch 52,4 % mehr private Sorgearbeit als Männer. Anschließend an den Zweiten Gleichstellungsberichte führte das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. 2018-2020 das „Gender Care Gap Projekt“ durch, in dem ein Forschungsbericht Einflussfaktoren auf den Gender Care Gap und Instrumente für seine Reduzierung darstellte. Der Dritte Gleichstellungsbericht stellte dem mit dem Gender Care Share einen weiteren Indikator zur Seite, um Aussagen auch auf Haushaltsebene treffen zu können. Der Gender Care Share misst den Anteil, den Frauen innerhalb von Paarhaushalten an der informellen Sorgearbeit leisten. Er liegt im Durchschnitt aller gemischtgeschlechtlichen Paare in Deutschland bei 66 Prozent (2017). Auch in den Berufen der erwerbsförmigen Sorgearbeit sind mehrheitlich Frauen tätig. Der seit 2016 jährlich stattfindende Equal Care Day bringt der Sorgearbeit Sichtbarkeit und fordert solidarische nachhaltige Lösungen ein. Auf der zentralen hybriden Veranstaltung am 1.3., 9-18 Uhr spricht u.a. Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Mitglied der Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht. |
Equal Pay Day am 7. MärzKnapp eine Woche später, am 7. März, wird der Equal Pay Day stattfinden, dieses Jahr unter dem Motto „Equal pay 4.0 – gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt“. Bei der Kick-Off-Veranstaltung im Oktober sprach Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok u.a. mit der Organisatorin der Kampagne Uta Zech über Entgelt(un)gleichheit in der digitalisierten Wirtschaft. Hier finden Sie ein Video der Veranstaltung. Zum Equal Pay Day organisiert auch der deutsche Juristinnenbund eine überregionale Veranstaltungsreihe. Der Auftakt findet bereits morgen Abend statt. Dr. Katarina Barley, MdEP spricht über die Möglichkeiten und Herausforderungen den Gender Pay Gap auf europäischer Ebene zu schließen. Auf einem Padlet finden Sie Informationen zur Veranstaltung und vorbereitende Informationen zu Equal Pay in Europa zusammengestellt. Einschlägig zum Thema Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten ist auch die Veranstaltung der Reihe am 22. Februar, 19-20:30 Uhr mit PD Dr. Alexandra Scheele. Sie wird dort eine neue Studie vorstellen u.a. zur Frage, wie der digitale Wandel die Bewertung von Arbeit beeinflusst und wie sich dies auf die Entgeltgleichheit auswirkt. Eine Anmeldung ist bis zum 22.02.2022 möglich. Im unserem März-Newsletter werden wir sie vertieft über das Thema Entgelt(un)gleichheit in der digitalisierten Arbeitswelt informieren. |
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Gleichstellung in der Plattformarbeit
Illustrationen von Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári Es gibt inzwischen zahlreiche Plattformen zur Vermittlung von Arbeit, die als click-, cloud-, crowd- oder auch gig work bezeichnet wird. Dabei werden sowohl Arbeiten vor Ort vermittelt, beispielsweise Reinigungsdienste, Gartenarbeit, Liefer- und Fahrdienstleistungen, als auch ortsunabhängige digitale Arbeiten, wie zum Beispiel Übersetzungen, Grafikdesign, Programmierung oder Texterstellung. Mit Plattformarbeit werden vielfältige Versprechungen verbunden, was neue Verwirklichungschancen v. a. für Frauen betrifft. Chancen werden insbesondere in den niedrigschwelligen, räumlich und zeitlich flexiblen Erwerbs- und Zuverdienstmöglichkeiten gesehen, die es erleichtern können, Erwerbs- und Sorgearbeit zu vereinbaren oder den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu schaffen. Jedoch deuten Studien aus den USA sowie ganz aktuell des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) schon jetzt darauf hin, dass Plattformarbeit mit zahlreichen gleichstellungsrelevante Risiken und Nachteile einhergehen kann. Gleichstellungspolitische Probleme des traditionellen Arbeitsmarktes wie unzureichende soziale Absicherung, Entgeltunterschiede, ungleiche Verteilung von Sorgearbeit oder Gewalt finden sich auch im Kontext von Plattformarbeit wieder – unter erschwerten Rahmenbedingungen. Zudem bringt Plattformarbeit neue Problematiken mit sich wie z.B. die Verschleierung von Ungleichheiten durch die für Plattformarbeit typischen algorithmenbasierten Management-Systeme. Plattformarbeit wird meist als (solo-)selbstständige Arbeit eingeordnet. Dies wirkt sich auf die Geltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn, zum Kündigungsschutz, zur sozialen Absicherung sowie zum Schutz vor Diskriminierung z.B. durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus. Gerade für Soloselbständige im Niedriglohnbereich, bei denen es sich häufig um Frauen handelt, sind vor allem die langfristigen Risiken in Bezug auf die soziale Absicherung groß. Plattformarbeit setzt somit den problematischen bestehenden Trend hin zu prekären, ungenügend abgesicherten Arbeitsverhältnissen fort. Auch in der Plattformarbeit besteht das Risiko, dass Frauen und Männer unterschiedlich bezahlt werden. Studien weisen darauf hin, dass die unterschiedliche Bezahlung neben Einflüssen der Ungleichverteilung von Sorgearbeit z.B. ebenso wie auf dem regulären Arbeitsmarkt mit der Bewertung von frauen- und männerdominierten Tätigkeiten zusammenhängt. Zudem kann die Funktionsweise von Bewertungsmechanismen (Reputationen) und automatisierten Rankingsystemen auf den Plattformen strukturelle Ungleichheiten reproduzieren oder verstärken. Denn Bewertungen von Auftraggeber*innen spiegeln häufig gesellschaftlich vorhandene Vorurteile und Stereotype wieder: So erhalten Frauen oft weniger oder schlechtere Bewertungen als Männer. Wer mehr gute Bewertungen erhalten hat, wird wiederum vom Algorithmus höher gerankt und hat so mehr Chancen, weitere Aufträge zu erhalten oder besser bezahlt zu werden (Um mehr über die Diskriminierungsrisiken algorithmischer Systeme zu erfahren, können Sie unseren Newsletter zum Thema Algorithmen nachlesen). Offen ist bislang, inwieweit es sich bei den Unterschieden in der Bezahlung um (rechtliche) Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts (oder der Herkunft) handelt. In Diskussionen um Entgeltunterschiede in der Plattformarbeit werden die Unterschiede vielmehr pauschal auf gesellschaftliche Ungleichheiten zurückgeführt. Inwieweit die Kriterien für die Bewertung und Bezahlung von Plattformarbeit und die daran anknüpfenden algorithmischen Systeme diskriminierend sind, wird demgegenüber kaum thematisiert. Viele Plattformarbeiterinnen sind zudem sowohl bei online- als auch bei offline-Diensten von (digitaler) Gewalt betroffen. Durch die Arbeit in privaten Räumen (beispielsweise bei Reinigungsdienstleistungen), die Anonymität der Kontaktaufnahme und die Furcht vor negativen Bewertungen haben etwaige Übergriffe eine neue Qualität (mehr Informationen zu digitaler Gewalt in unserem letzten Newsletter). Aufgrund der Unsicherheit der Tätigkeit, des schwachen rechtlichen Status der Arbeiter*innen und der kurzen Dauer der Tätigkeit werden Grenzüberschreitungen oftmals nicht als solche wahrgenommen oder eher toleriert. Anders als in vielen Unternehmen gibt es auf Plattformen außerdem meist keine Ansprechpersonen, die bei Gewaltfällen unterstützen. Eine der zentralen Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission ist die Klärung des rechtlichen Status von Plattformarbeitenden. Unabhängig vom rechtlichen Status muss Plattformarbeitenden zudem eine eigenständige, existenzsichernde und diskriminierungsfreie Arbeit ermöglicht werden, beispielsweise durch Anwendung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und Anspruch auf Entgeltgleichheit. Dazu gehören auch Unterstützungsmechanismen wie z.B. Beschwerdestellen im Fall von Diskriminierungen. Ohne soziale Absicherung wird Plattformarbeit – insbesondere für Frauen – zu einer Sackgasse im Lebensverlauf. Besonders sichtbar wird diese Notwendigkeit im Bereich der Pflege, in dem die Lücke öffentlicher Versorgung durch „Plattformisierung“ gefüllt wird. Über entsprechende Plattformen können pflegerische und betreuerische Dienstleistungen gebucht werden. Der Status als Selbstständige ist hier besonders verbreitet. Insbesondere Migrantinnen, die aufgrund von Mehrfachdiskriminierung und teilweise prekärem Aufenthaltsstatus häufig weniger Ausweichoptionen haben, sind dabei mit den prekären Bedingungen und der Risikoverlagerung auf Plattformarbeitende konfrontiert. Ein möglicher Weg aus der Prekarisierung könnten öffentliche bzw. staatlich organisierte Plattformen sein, die im Bereich der Sorgearbeit vorbildliche Rahmenbedingungen für plattformvermittelte Arbeit schaffen. Dies könnte mit dem bereits im Zweiten Gleichstellungsbericht vorgeschlagenen Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen verknüpft werden, das im aktuellen Koalitionsvertrag enthalten ist. Der Koalitionsvertrag thematisiert auch explizit Plattformarbeit. Die Bundesregierung will mit dem Blick auf gute und faire Arbeitsbedingungen bestehendes Recht überprüfen und Datengrundlagen verbessern. Dies soll zum einen über den Dialog mit Plattformbetreibenden, Plattformarbeiter*innen und Sozialpartnern erreicht werden. Zum anderen will die Koalition europäische Regelungsvorhaben konstruktiv begleiten bzw. unterstützen. Dazu gehört insbesondere der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, der u.a. Änderungen bei der Feststellung des rechtlichen Status von Plattformarbeiter*innen vorsieht (hier ein Überblick zu den Inhalten mit Bezug zu den Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts). Dazu gehört aber auch der aktuelle Vorschlag für eine Verordnung zur Regulierung algorithmischer Systeme (Gesetz über Künstliche Intelligenz/Artificial Intelligence Act), die auch für den Einsatz von algorithmischen Systemen in der Plattformarbeit gilt. Bislang fehlt es hier aber u.a. noch an den von der Sachverständigenkommission geforderten konkreten Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung und Rechten für die vom Einsatz dieser Systeme betroffenen Menschen. Ein Überblick zu den Inhalten mit Bezug auf Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission wird zurzeit in der Geschäftsstelle erstellt und im nächsten Newsletter aufgegriffen werden.
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Drei Fragen an Mariya Vyalykh
Ein Beispiel für die oben angesprochenen institutionellen Unterstützungsmechanismen sind Beschwerde- und Ombudsstellen. Die IG Metall hat eine solche Ombudsstelle für Crowdworker*innen eingerichtet. Mariya Vyalykh vom Projekt Crowdsourcing im IG Metall Vorstand berichtet uns aus der Arbeit der Ombudsstelle.
Foto © Mariya Vyalykh Die IG Metall hat eine Ombudsstelle für Crowdworking-Plattformen eingerichtet, um die Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitenden zu verbessern. Können Sie uns die Arbeit der Ombudsstelle kurz beschreiben? Die Ombudsstelle versteht sich als Vermittlerin zwischen Crowdworker*innen und Plattformen, die den Code of Conduct für bezahltes Crowdworking unterschrieben haben. Der Code of Conduct hat das Ziel, gute Standards für die Arbeitsbedingungen auf den Plattformen zu schaffen und beizubehalten. Die unterzeichnenden Plattformen verpflichten sich beispielsweise freiwillig zu fairer Bezahlung, einer klaren Beschreibung der vergebenen Aufgaben und einem fairen, neutralen Prozess für Beschwerden von Seiten der Crowdworker*innen. Mit der Entwicklung des Code of Conducts kam die Idee auf, eine unabhängige Schlichtungsstelle einzurichten. Diese soll die Selbstverpflichtung des Codes noch wirksamer machen und potentielle Konflikte fair lösen. Die Ombudsstelle arbeitet ehrenamtlich. Sie ist derzeit besetzt mit einer Richterin des Arbeitsgerichts Frankfurt als neutrale Vorsitzende, Vertretern des Deutschen Crowdsourcing Verbands e.V., einer Vertreterin einer Plattform, die den Code of Conduct unterschrieben hat, sowie Vertreter*innen des IG Metall Vorstands aus dem Projekt Crowdsourcing. Außerdem sind zwei Crowdworker vertreten. Die Administration läuft über die IG Metall. Crowdworker*innen, die sich auf einer Plattform ungerecht behandelt fühlen, können ein Online-Formular ausfüllen und ihr Problem ausführlich beschreiben. Die Administration anonymisiert die Fälle und teilt sie der Ombudsstelle mit. Die Ombudsstelle diskutiert die Fälle und fasst formelle Beschlüsse. Diese werden an die Plattform und an die Beschwerdeführer*in geschickt. Gesucht werden dabei vorrangig einvernehmliche Lösungen. Wenn ein Fall komplizierter ist, werden mehrere Stellungnahmen von beiden Seiten eingeholt und evaluiert, um die beste Lösung zu finden. Mit welcher Art von Fällen können sich Plattformarbeitende an die Ombudsstelle wenden? Inwiefern spielt bei den Fällen direkte oder indirekte Diskriminierung z.B. bezogen auf Geschlecht, Herkunft oder Sprache eine Rolle? Bisher wurden von der Ombudsstelle ca. 110 Fälle bearbeitet. Die gemeldeten Fälle bezogen sich dabei häufig auf falsche, verspätete oder fehlende Zahlungen, Streitigkeiten um die Annahme von Aufträgen oder Schwierigkeiten mit der Authentifizierung von internationalen Ausweisen. Fälle von Diskriminierung wurden bisher noch nicht an die Ombudsstelle herangetragen. Plattformarbeiter*innen können sich aber natürlich auch in Fällen von Diskriminierung an die Ombudsstelle wenden. Beispielsweise wenn sie denken, dass sie wegen ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft schlechter bezahlt werden, seltener Aufträge bekommen oder Übergriffe erleben, ohne dass die Plattform aktiv wird. Der respektvolle Umgang zwischen Auftraggeber*innen und Auftragnehmer*innen ist Teil der Grundsätze des Code of Conduct. Die Ombudsstelle setzt sich daher auch für den Schutz vor Diskriminierung ein. Wie kann die Ombudsstelle praktisch wirken, um die Arbeit auf Plattformen gerechter zu gestalten? Die Beschlüsse der Ombudsstelle sind nicht rechtlich verbindlich. Das wäre extrem kompliziert, da der Code of Conduct eine Selbstverpflichtung ist. Die Plattformen sind zudem in verschiedenen Ländern ansässig, sodass es sich um mehrere Länder und Rechtslagen handeln würde. Die Bindung der Plattformen an den Code of Conduct ist jedoch stark. Die Plattformen nehmen die Ombudsstelle als sehr seriös wahr. Bisher sind die Plattformen bei Konfliktfällen den Entscheidungen der Ombudsstelle immer gefolgt. Der Code of Conduct in Verbindung mit der Ombudsstelle hat somit das Potential für faire Bedingungen zu sorgen. Unser Wunsch ist, dass alle Crowdworker*innen und Soloselbstständige sich an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden können. Bisher gilt das nur für die Crowdworker*innen auf Plattformen, die den Code of Conduct unterschrieben haben. Alle Crowdworker*innen und Soloselbstständigen sowie alle Plattformen würden von so einer allgemeinen Schlichtungsstelle profitieren. Der bestehende Code of Conduct für bezahltes Crowdworking kann jedoch nicht alle Plattformen annehmen. Viele Plattformen entsprechen bisher nicht dem hohen Standard des Codes. Außerdem sind die Plattformen sehr unterschiedlich. Lieferdienstplattformen bräuchten, zum Beispiel, eine eigene Ombudsstelle. Die Probleme auf diesen Plattformen unterscheiden sich teilweise stark von den Problemen auf ortsungebundenen Plattformen. |
Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören)Lesen:
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Ausgewählte vergangene und kommende VeranstaltungenDie Sachverständigen und die Geschäftsstelle stellen die Inhalte des Gutachtens bei verschiedensten Konferenzen, Tagungen und Sitzungen vor. Auf unserer Homepage finden sie einen Überblick über die vergangenen und bisher geplanten Veranstaltungen. Wenn Sie selbst eine Veranstaltung planen, können Sie sich gern mit entsprechenden Anfragen für Vorträge per Email an uns wenden.
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