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Sehr geehrte Interessierte am Dritten Gleichstellungsbericht,wir wünschen Ihnen allen ein hoffnungsvolles, frohes und vor allem gesundes Jahr 2022 und hoffen, Sie hatten einen guten Start. Die Geschäftsstelle hat Kraft getankt und widmet sich zu Beginn des Jahres direkt einem weiteren wichtigen Thema: Der geschlechtsbezogenen digitalen Gewalt. Wie immer finden Sie im Newsletter eine kurze Einführung in das entsprechende Kapitel des Gleichstellungsberichts, die von interessanten Einblicken der Juristin Anke Stelkens zum Thema Bekämpfung von Hassrede ergänzt wird. Zudem kündigen wir den thematisch passenden, letzten Roundtable der Veranstaltungsreihe „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ an: Er findet am Mittwoch, 12.01., 16 Uhr statt und wird sich dem Thema digitale Gewalt widmen. Auch das Themenblatt 12 „Digitale Gewalt“ wurde jetzt veröffentlicht und wird zusammen mit dem Themenblatt 13 „Daten und Grundrechte“ in der Rubrik „Aktuelles“ angekündigt. Wie immer weisen wir zuletzt kurz auf einige vergangene und kommende Veranstaltungen hin, an denen wir beteiligt sind oder die anderweitig von Interesse sein könnten. Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre! |
Inhalt dieser AusgabeAktuelles: Neue Themenblätter veröffentlicht | Fünfter Roundtable zum Thema Digitale Gewalt Einblick in das Gutachten: Geschlechtsbezogene digitale Gewalt | Drei Fragen an Anke Stelkens | Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören) Eindrücke aus der Arbeit der Geschäftsstelle und der Kommission: Vergangene und kommende Veranstaltungen |
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Neue Themenblätter veröffentlicht
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Roundtables der Veranstaltungsreihe „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“
Am 14. Dezember fand der vierte Roundtable „Gleichstellung in der digitalisierten Arbeitswelt“ der Veranstaltungsreihe „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ der EAF in Kooperation mit der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht und dem Harriet-Taylor-Mill-Institut statt. Nach zwei Impulsvorträgen durch die Sachverständige Prof. Dr. Katja Nebe und Maren Heltsche vom Deutschen Frauenrat diskutierten Referentinnen von Gewerkschaft, Wissenschaft und Frauenorganisationen. Mit 48 Teilnehmenden stieß die Veranstaltung auf reges Interesse. Der letzte Roundtable der Reihe beschäftigt sich mit dem Thema „Geschlechtsbezogene digitale Gewalt“. Am Mittwoch, den 12.01. ab 16:00 Uhr werden die Expertinnen Dr. Regina Frey (Gender-Institut für Gleichstellungsforschung) und Jenny-Kerstin Bauer vom bff (Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland) mit Impulsvorträgen den Anfang machen. Anschließend diskutieren Expert*innen der Hilfeinfrastruktur gegen Gewalt gegen Frauen, der Medien sowie aus Beratungsorganisationen die Frage, wie die Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts konkretisiert werden können. Wenn Sie an der Roundtable-Veranstaltung teilnehmen möchten, können Sie sich über die Veranstaltungswebsite registrieren. Eine Registrierung genügt für die gesamte Veranstaltungsreihe; falls Sie sich also bereits für das Kick-Off oder frühere Roundtables registriert haben, können Sie sich mit diesen Daten auch für den kommenden Roundtable einloggen. |
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Geschlechtsbezogene digitale Gewalt
Illustrationen von Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári Viele Formen und Instrumente, mit denen geschlechtsbezogene Gewalt heute ausgeübt wird, wurden erst mit der Digitalisierung möglich. Daher kann von einer neuen Qualität geschlechtsbezogener Gewalt gesprochen werden, die neue Herausforderungen mit sich bringt. Ein Phänomen, welches in den letzten Jahren vermehrt sichtbar gemacht und diskutiert wurde, ist die Hassrede (Hate Speech) in Sozialen Medien, der viele Politikerinnen und Aktivist*innen, aber auch Gleichstellungsbeauftragte ausgesetzt sind. Hassrede würdigt Menschen gezielt aufgrund persönlicher Merkmale wie Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder rassistischer Zuschreibungen herab und ist eine Form der geschlechtsbezogenen digitalen Gewalt, die insbesondere in Politik und Ehrenamt häufig auftritt. Digitale Gewalt kann allerdings auch über Hassrede hinaus in verschiedenen Lebensbereichen auftreten: Im sozialen Nahraum werden z.B. im Kontext von Partnerschaftsgewalt die Möglichkeiten zur Überwachung und Kontrolle durch Spy- und Stalkerware erweitert oder es wird damit gedroht, persönliche Daten („Doxing“), Bilder oder Aufnahmen („Revenge Porn“) öffentlich zu machen. Im öffentlichen Raum werden intime Fotos oder Aufnahmen ohne das Wissen und Einverständnis der aufgenommenen Personen gemacht und daraufhin im Internet veröffentlicht oder verkauft (Bsp. „Upskirting“). Im Erwerbsleben sind vor allem Frauen und queere Personen von sexueller Belästigung betroffen. Durch digitale Kommunikationsmittel wie Mailprogramme oder Soziale Medien kann diese in Form von Cyber Harrassment, wie z.B. das Versenden ungewünschter sexueller Inhalte oder Bilder, noch um die digitale Dimension erweitert werden. Journalist*innen oder Influencer*innen, deren Arbeitsbasis digitale Medien sind, sind dabei umso angreifbarer. Die neue Qualität digitaler Gewalt liegt auch in den Besonderheiten, die ihr durch bestimmte Eigenschaften des Netzes zukommen: Daten sind langlebig („Das Netz vergisst nichts“), leicht replizierbar und (kommerziell) schnell verbreitbar. Raum- und Zeitbarrieren werden durchbrochen. Anonymität und Identitätsdiebstahl erschweren die Verfolgung von Übergriffen, Internationalität und Verschleierungsmöglichkeiten fordern die Regulierung und Rechtsverfolgung heraus. Diese Besonderheiten gilt es bei ihrer Bekämpfung zu berücksichtigen. Betroffene stehen oft dem Problem gegenüber, dass sowohl bei Beratungsstellen als auch bei der Polizei zu wenig Wissen über die Spezifika digitaler geschlechtsbezogene Gewalt vorhanden ist. Wissen und Kompetenzen in diesem Feld sollten bei Behörden und Beratungsstellen, aber auch in der allgemeinen Öffentlichkeit gestärkt werden. Dafür schlägt die Sachverständigenkommission im Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht vor, bestehende zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltig zu fördern und auszuweiten. Außerdem sollten die Arbeitsbedingungen der Berater*innen durch Fortbildungs- und Supervisionsmöglichkeiten verbessert werden und der Aufbau entsprechender Kompetenzen und Sensibilität auch bei Mitarbeitenden der Sicherheitsbehörden in Aus-, Fort- und Weiterbildungen integriert werden. Die neue Regierungskoalition möchte die Istanbul-Konvention „auch im digitalen Raum und mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vorbehaltlos und wirksam um[setzen]“ (S. 114), so der Koalitionsvertrag. Um eine gute Wissensbasis für diese Vorhaben zu schaffen, braucht es verlässliche Daten. Der Forschungsbedarf ist groß, denn bislang gibt es keine Prävalenzstudie zu geschlechtsbezogener digitaler Gewalt. Neben der Beauftragung einer solchen Studie empfiehlt die Sachverständigenkommission, messbare Indikatoren für die Erfassung und das Monitoring geschlechtsbezogener digitaler Gewalt zu entwickeln. Rechtliche Regelungen müssen überprüft und an neue Formen der Gewalt angepasst werden, die den bisherigen Definitionen von z.B. Beleidigungsdelikten oder sexueller Belästigung oft nicht vollkommen entsprechen, da diese die digitale Dimension nicht einschließen. Diskriminierungssensibilität und insbesondere Gewaltprävention sollten allerdings auch schon in der Technikgestaltung mitgedacht werden (dem Thema Technikgestaltung für eine geschlechtergerechte Digitalisierung war unser Newsletter im Juli 2021 gewidmet). Gewalt- und Überwachungsgefahren (beispielsweise bei „Smart Home“-Technologien) sollten im Entwicklungsprozess identifiziert und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Gleichzeitig könnten Technologien auch vermehrt zur Bekämpfung von z.B. Hassrede genutzt werden: Die Sachverständigenkommission empfiehlt beispielsweise die Förderung von Forschungsvorhaben zu hybriden oder algorithmengesteuerten Verfahren zur Aufdeckung von Hasskommentaren. Letztendlich müssen hier jedoch vor allem die Anbieter Sozialer Medien selbst rechtlich in die Pflicht genommen werden. Ein Präzedenzfall hierfür könnte die Verurteilung von Twitter zur Zahlung von 6000 Euro Entschädigung an eine Journalistin sein. Im folgenden Interview spricht Anke Stelkens mit uns über weitere Herausforderungen und Ansatzpunkte im Bereich Hassrede. |
Drei Fragen an Anke StelkensAnke Stelkens ist Rechtsanwältin und Mitglied der Kommission „Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht“ sowie im „Arbeitsstab Digitales“ des Deutschen Juristinnenbundes (djb). Für unseren Newsletter hat sie uns drei Fragen zu den rechtlichen Möglichkeiten im Kampf gegen Hassrede im Netz und den Plänen der neuen Bundesregierung beantwortet.
Für Betroffene von Hassrede auf Social-Media-Plattformen ist es nach wie vor schwer, ihre Rechte, z.B. die Löschung von sexistischen Beleidigungen, durchzusetzen. Was kann die aktuell geplante Regulierung auf EU-Ebene (Gesetz über digitale Dienste/Digital Service Act) für Betroffene bringen? Der Digital Services Act (DSA) wird frühestens 2023 in Kraft treten. Den diskutierten Entwürfen nach wird der DSA einen erweiterten Anwendungsbereich bekommen gegenüber dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Er soll auf alle Hostprovider und auch auf Messengerdienste anwendbar sein, also nicht nur auf große soziale Netzwerke wie z.B. Facebook, sondern auch auf themenbezogene Anbieter wie z.B. LinkedIn. Das war auch für das NetzDG u.a. vom Deutschen Juristinnenbund (djb) immer wieder gefordert worden und ist betreffend Telegram faktisch jetzt auch schon deutsche Anwendungspraxis. Die EU verfolgt mit dem DSA einen „systembezogenen Regulierungsansatz“, der vor allem mehr Transparenz bei Löschungen nach Communityregeln und entsprechenden Algorithmen der Anbieter einfordert. Die Veröffentlichungen der Facebook-Mitarbeiterin und Whistleblowerin Haugen haben hier kürzlich erst gezeigt, wie notwendig das ist. Ein Interessensausgleich betreffend Meinungsfreiheit und Schutz vor Rechtsverletzungen soll im DSA mit einem „Notice-and-Take-Down-Verfahren“ gelingen. Bei diesem Verfahren müssen Anbieter den Zugang zu Informationen schnellstmöglich entfernen oder deaktivieren, sobald sie Kenntnis von deren rechtswidrigem Charakter erlangen. Im DSA-Entwurf fehlen jedoch feste Melde- und Löschfristen, wie sie im deutschen NetzDG stehen. Ob das so bleibt, ist zwischen der deutschen Politik und der EU-Ebene umstritten. Der Regulierungsansatz des NetzDG zielte vor allem auf eine schnelle, den digitalen Verbreitungsmechanismen angepasste Rechtsdurchsetzung gegen HateSpeech. Dieser deutsche Sonderweg hat als Anstoß-Regulierung funktioniert. Ergänzende nationale Regulierungen will der DSA aber nicht zulassen, das NetzDG wird daher auslaufen. Der DSA wird eine europaweit einheitliche Regulierung zu HateSpeech bringen, mit entsprechendem Gewicht. Das ist viel vor dem Hintergrund, dass digitale Gewalt noch vor kurzer Zeit politisch eher heruntergespielt wurde. Das ist wenig vor dem Hintergrund, dass Rechtssicherheit im digitalen Raum schon lange nicht mehr regional regulierbar ist und es eigentlich internationale Politiken braucht. Inwieweit der systembezogene Regulierungsansatz der EU die Rechtsdurchsetzung für Betroffene von HateSpeech im Vergleich zum NetzDG erschwert, wird sich zeigen. Vielleicht müssen auch alle denkbaren Regulierungsansätze aktiviert werden, um den virtuellen Kommunikationsraum überhaupt noch gegen digitale Gewalt schützen zu können, sprich, sowohl Transparenz- und Informationspflichten als auch starre Melde- und Löschpflichten gegen die Global Player durchgesetzt werden. Bis hin zu einer Zerschlagung von Monopolstrukturen, wie sie die deutsche Initiative "Enteignet Facebook" von Jan Böhmermann kürzlich gefordert hat, steht hier politisch alles im Raum. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht ein Gesetz gegen digitale Gewalt vor. Was muss dort über die EU-Ebene hinaus geschehen, um Frauen und andere Betroffene im Netz zu schützen? Der Koalitionsvertrag adressiert das Phänomen digitale Gewalt an mehreren Stellen. Neben dem Einsatz für u.a. mehr Melde- und Löschpflichten beim DSA auf EU-Ebene will die Ampelkoalition in einem Gesetz gegen digitale Gewalt rechtliche Hürden für Betroffene weiter abbauen und umfassende Beratungsangebote aufsetzen. Es sollen elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung kommen und richterlich angeordnete Accountsperren möglich werden. Solche Accountsperren stellen eine Ergänzung zur klassischen Rechtsdurchsetzung dar, weil sie nicht auf Verfolgung und Sanktionierung von Tatverantwortlichen ausgerichtet sind. Sperrungen sollten, mit allen Vorbehalten gegen Zensur und staatliche Überwachungsinfrastrukturen, Mittel einer wehrhaften Demokratie sein. Diese dienen dem Schutz vor organisierten Angriffen durch Bots oder der Herstellung einer vermeintlichen, nur vorgetäuschten Meinungsmacht, wie sie auf Plattformen nachweislich erfolgt. Die organisierte, technisch versierte, anonyme und strategische Verbreitung frauenfeindlicher Inhalte ist die eine Seite. Die leichtfertig unter Klarnamen geäußerte Hassrede privater Personen ohne entsprechendes Unrechtsbewusstsein die andere. Den Betroffenen geht es immer auch darum, dass ein solches Verhalten sanktioniert wird. Recht muss durchgesetzt werden, das gewaltvolle Verhalten muss Konsequenzen haben. Löschung und Sperrung allein reichen nicht aus. Es braucht mehr, als in einem Gesetz gegen digitale Gewalt nur Beratungsangebote aufzusetzen. Weitere Mittel wie Verbandsklagerechte und Kostenfreiheiten bei der Rechtsdurchsetzung u.a. sind z.B. von Seiten des djb und auch im Gutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht eingefordert worden. Dazu gehört auch die im Koalitionsvertrag an anderer Stelle beschriebene und vom djb lange geforderte Erfassung der politisch motivierten Kriminalität im Hinblick auf frauenfeindliche Hasskriminalität. Zu begrüßen ist hier auch die im Koalitionsvertrag versprochene Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unter ausdrücklicher Einbeziehung digitaler Gewalt. Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte „Strategie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung sowie Extremismusprävention“ mit u.a. einem Schwerpunkt „Bekämpfung von Frauenhass“ muss aufgestellt und umgesetzt werden. Einige Gesetze gegen digitale Gewalt sind wie beschrieben geplant. Was braucht es darüber hinaus noch im Kampf gegen geschlechtsbezogene digitale Gewalt? Was erhoffen Sie sich von 2022 diesbezüglich? Ich erhoffe mir, dass die Forderung des Gutachtens zum Dritten Gleichstellungsbericht zur Vermittlung von „digitalisierungsbezogenen Kompetenzen unter Einbeziehung soziotechnischer Perspektiven und Genderkompetenz“ Eingang in die Präventionspolitik der Ampelkoalition findet. Eine neue „Bundeszentrale für digitale Bildung“ sollte hier in enger Zusammenarbeit oder Verzahnung mit der bereits eingerichteten „Bundesstiftung für Gleichstellung“ stehen. Digitale Selbstoffenbarung und Selbstgefährdung erfolgt zu oft durch Unkenntnis – eine informationelle Selbstbestimmung über den Umgang mit den eigenen Daten ist aktuell nicht gewährleistet. Leider nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde die Forderung des Gutachtens nach Einrichtung einer „Kommission zum Thema Identität versus Identifikation im digitalen Raum“. Und ganz konkret für 2022 wünsche ich mir, dass schon bestehende zivilgesellschaftliche Organisationen und Selbsthilfeinitiativen gegen digitale Gewalt umfassend und dauerhaft staatliche Unterstützung und Fördermittel erhalten. Es darf nicht sein, dass eine Initiative wie HateAid um ihren Fortbestand in 2022 fürchtet, wie es ihr aktueller Spendenaufruf "Muss HateAid aufhören" vom Dezember 2021 befürchten lässt.
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Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören, Aktiv werden)Lesen:
Sehen:
Hören:
Aktiv werden:
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Ausgewählte vergangene und kommende VeranstaltungenDie Sachverständigen und die Geschäftsstelle stellen die Inhalte des Gutachtens bei verschiedensten Konferenzen, Tagungen und Sitzungen vor. Auf unserer Homepage finden sie einen Überblick über die vergangenen und bisher geplanten Veranstaltungen. Wenn Sie selbst eine Veranstaltung planen, können Sie sich gern mit entsprechenden Anfragen für Vorträge per Email an uns wenden.
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