In seiner Kabinettssitzung am 09.06.2021 hat die Bundesregierung den Dritten Gleichstellungsbericht beschlossen. Der Dritte Gleichstellungsbericht[1] besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten der Sachverständigenkommission sowie dem Gutachten selbst, das unter dem Titel „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“[2] bereits im Januar veröffentlicht worden war. Dem Berichtsauftrag entsprechend enthält die Stellungnahme auch eine Bilanzierung des Zweiten Gleichstellungsberichts in Form einer Analyse der Rezeption des Zweiten Gleichstellungsberichts[3] in Politik, Medien, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Der Dritte Gleichstellungsbericht wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und dort besprochen und als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden.
Pressekonferenz mit Bundesgleichstellungsministerin Christine Lambrecht und Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok
Bundesgleichstellungsministerin Christine Lambrecht hob in der nach dem Beschluss des Kabinetts abgehaltenen Pressekonferenz noch einmal hervor, wie wichtig die gleichstellungsorientierte Gestaltung der Digitalisierung ist: „Unser Ziel ist es, alle Menschen beim digitalen Wandel mitzunehmen. Mehr noch, wir wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern mit der Digitalisierung weiter voranbringen.“ Die Ministerin begrüßte das breit aufgestellte Gutachten. Mit seinen 101 Empfehlungen biete das Gutachten eine gute Grundlage für die weitere Politikgestaltung im Handlungsfeld der Digitalisierung. Die Ministerin weist darauf hin, dass die Erkenntnisse des Dritten Gleichstellungsberichts nicht nur das BMFSFJ betreffen. Sie sollten entsprechend § 2 GGO von allen Ressorts aufgegriffen und auf die politische Agenda gesetzt werden.
Die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok stellte in der Pressekonferenz einen Überblick über die Inhalte des Gutachtens vor. Als eine Kernbotschaft formuliert sie die Notwendigkeit einer soziotechnischen Perspektive: „Wir als Sachverständigenkommission sprechen uns für eine soziotechnische Perspektive auf Digitalisierung aus. Dies bedeutet, dass wir Digitalisierung nicht als ‚neutralen‘, rein technischen Prozess verstehen. Vielmehr muss der Einsatz digitaler Technologien in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext betrachtet, beurteilt und aktiv gestaltet werden.“
In diesem Sinne hat die Sachverständigenkommission drei Voraussetzungen für eine geschlechtergerechte Digitalisierung formuliert:
Die Sachverständigenkommission hat ihr Gutachten anhand der folgenden Bereiche der Digitalisierung strukturiert: die Digitalbranche, die digitale Wirtschaft, die digitalisierte Wirtschaft und die Digitalisierung der Gesellschaft. Zudem wurden gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente betrachtet. Diese Bereiche analysierte die Sachverständigenkommission mit Blick auf die Verwirklichungschancen von Frauen und Männern und formulierte darauf aufbauend Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung in Bund, Ländern, Kommunen, aber auch an Unternehmensleitungen und Betriebsrät*innen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie die Zivilgesellschaft.